Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragsarbeiten
Mit Erteilung eines Auftrages in mündlicher oder schriftlicher Form erkennen Sie nachfolgende AGB an:
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Modellier-Fee,
Individuelle Figuren by Conny / Cornelia Unterberg, Marktstr. 33, 53859 Niederkassel
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alles im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Cornelia Unterberg als Künstlerin.
§1 ALLGEMEINES
1.1 Die Leistungen von Cornelia Unterberg werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angeboten. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Cornelia Unterberg schriftlich anerkannt sind.
§ 2 PFLICHTEN VON Cornelia Unterberg
§ 2A PFLICHTEN DES NUTZERS
2.1 Cornelia Unterberg ist verpflichtet, dem Kunden und Nutzer das Werk zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand (wie besehen) zu überlassen und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.2 Falls es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wird mit dem Kauf nur das Eigentumsrecht an dem Originalwerk selbst übertragen. Urheberrechte werden mit dem Kauf nicht übertragen. Soweit eine Nutzung des Werks der Einwilligung von Cornelia Unterberg bedarf, ist diese bei ihr einzuholen. Gegebenenfalls ist eine weitere Vergütung zu vereinbaren.
§ 3 URHEBERRECHT
3.1 Bei jeder Nutzung der Werke ist der Name von Cornelia Unterberg (Urheberin) inclusive der Emailadresse zu nennen.
3.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) sondern nur das Eigentumsrecht am Original selbst.
3.3 Soweit das Werk ausgestellt wird, sind für die jeweilige Ausstellung die Rechte zur aktuellen Berichterstattung (§ 50 UrhG) eingeräumt, ebenso - gegen je 3 Belegexemplare - das Recht zum Abdruck von Bildern des Werkes im Katalog, auf Plakaten und Einladungskarten zur Ausstellung, sowie im Internet. Darüberhinausgehende Werknutzungen bedürfen der Einwilligung von Cornelia Unterberg.
3.4 Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.
3.5 Überlässt Cornelia Unterberg dem Kunden Unterlagen (Fotos, Begleittexte etc.) zu den Werken, so ist damit keine Rechtseinräumung verbunden. Der Kunde ist verpflichtet, vor einer eventuellen Nutzung (Vervielfältigung oder ähnliches) mit der Urheberin dieser Unterlagen eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
3.6 Mit Vergabe des Auftrages an Modellier-Fee, Individuelle Figuren by Conny bzw. Cornelia Unterberg erklärt sich der Auftraggeber / Käufer damit einverstanden, dass Scans und Fotos vom Kunstwerk von Cornelia Unterberg auf ihren Webseiten und sozialen Netzwerkseiten (Facebook,Instagram,Snapchat,etc.) und für andere Werbezwecke sowie ggfs. für Drucke, Karten, Poster und andere Geschäftszwecke verwendet werden dürfen. Vorlagefotos werden auf den Webseiten oder sozialen Netzwerken nur mit Erlaubnis des Auftraggebers / Käufers veröffentlicht.
§ 4 SORGFALTSPFLICHT / VERSICHERUNG
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Werk, auch wenn er das Eigentum daran erworben hat, sorgfältig zu behandeln und jede Form von Beeinträchtigung des Werks (Veränderung, Beschädigung, Zerstörung) zu unterlassen und zu verhindern.
4.2 Solange das Werk im Eigentum von Cornelia Unterberg steht, so ist der Nutzer verpflichtet, mit der Künstlerin über eine Versicherung (z.B. bei einer Ausstellung) Rücksprache zu halten.
§ 5 KAUFBEDINGUNGEN / RÜCKGABERECHT
5.1 Alle Angebote sind freibleibend.
5.2 Die Kaufpreise der Werke ergeben sich aus dem schriftlich übermittelten Angebot oder genannten Preis der Werke zur Zeit der Ausstellung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. der Bestätigung per Email durch Cornelia Unterberg. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.
5.3 Soweit der Verkauf durch eine von Cornelia Unterberg bevollmächtigte Person erfolgt, sind diese Geschäftsbedingungen zum Vertragsinhalt zu machen. Der Käufer ist ausdrücklich auf den Vorbehalt der Rechte gemäß §3 hinzuweisen und darüber zu informieren, dass ein gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten nicht möglich ist.
5.4 »Nichtgefallen« der Ausführung kann nicht zu einer Minderung der Vergütung oder zum Anrecht einer Neufertigung führen.
5.5 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen (z.B. Ratenzahlung, Auftrag etc.) bedürfen der Schriftform laut Kaufvertrag.
§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Das gelieferte bzw. überlassene Kunstwerk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von Cornelia Unterberg.
6.2 Sämtliche Ansprüche von Cornelia Unterberg auf Zahlung können wie folgt beglichen werden: Das Kunstwerk wird in Vorkasse per Überweisung (zzgl. Verpackungs- und Versandkosten) bezahlt. Hier behält sich Cornelia Unterberg vor das Werk erst nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer zu versenden.
§ 7 LIEFERBEDINGUNGEN
7.1 Der Käufer trägt die eventuell anfallenden Versandkosten des Werks.
7.2 Jedes Kunstwerk wird gut gepolstert als versichertes Paket oder per Einschreiben von Cornelia Unterberg aufgegeben. Bei der Bestellung von mehreren Arbeiten sind aus verpackungstechnischen Gründen Teillieferungen möglich. Ein unversicherter Versand ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich. Der Kunde trägt das Risiko. Ein Ersatz bei Verlust der Sendung erfolgt nicht.
7.3 Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt oder es unzumutbar ist, muss der Kunde bei Überschreitung der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
7.4 Das Transportrisiko und die Gefahr der Beschädigung gehen unabhängig vom Eigentum auf den Kunden über. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt ausgeliefert, so hat der Kunde dies sofort bei der Post oder dem Spediteur zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Wir bitten Sie zudem unverzüglich Kontakt mit Cornelia Unterberg aufzunehmen.
§ 8 EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Cornelia Unterberg. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Cornelia Unterberg zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung berechtigt.
§9 WEITERVERKAUF
Im Falle eines beabsichtigten Weiterverkaufes des Vertragsgegenstandes steht der Verkäuferin bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin ein Vorkaufsrecht gemäß §§ 504 ff BGB zu. Der Käufer oder sein Rechtsnachfolger ist verpflichtet, der Verkäuferin oder deren Rechtsnachfolgerin unter Angabe von Kaufpreis, Namen und vollständiger Adresse des Kaufinteressenten seine Verkaufsabsicht unverzüglich mitzuteilen. Cornelia Unterberg bzw. ihre Rechtsnachfolgerin ist berechtigt, binnen 14 Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.
§ 10 GARANTIE UND REPARATUR
10.1 Garantieleistungen von Cornelia Unterberg für künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.
10.2 Cornelia Unterberg ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierung oder Reparaturen gegen angemessenes Entgelt vorzunehmen. Nimmt Cornelia Unterberg die Restaurierung oder Reparaturen nicht selbst vor, so gibt er verbindliche schriftliche Hinweise zu ihrer Art und Ausführung.
§ 11 DATENSCHUTZ
11.1 Alle Kundendaten werden nur zum internen Gebrauch verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es erfolgt ausdrücklich kein Versand der Daten an Drittanbieter. Der Kunde stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu. Weiteres siehe Datenschutzerklärung.
§ 12 ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
12.1 Für alle Leistungen ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von Cornelia Unterberg.
12.2 Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, beim Geschäftssitz von Cornelia Unterberg
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Nebenabreden sind nicht getroffen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn dem der mangelhaften möglichst nahekommt.
13.2 Soweit vorstehend keine Regelungen getroffen sind, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.